Die neue BiberVerordnung
Unsere Stellungnahme:
Seit Veröffentlichung des Entwurfs der neuen Biberverordnung für Baden-Württemberg verfolgen wir Biberberaterinnen und Biberberater sowie zahlreiche Fachleute aus Naturschutz, Ökologie und Wildtiermanagement die Entwicklungen mit großer Sorge.
Hiermit protestieren wir gegen die geplanten Regelungen, die weitreichende Eingriffe in die streng geschützte Biberpopulation ermöglichen würden. Gleichzeitig bemängeln wir, dass weder die ehrenamtlichen Biberberater*innen noch unabhängige Expert*innen ausreichend in den Entstehungsprozess einbezogen wurden, obwohl diese eine zentrale Rolle im Bibermanagement des Landes spielen. Vor diesem Hintergrund können wir den aktuellen Entwurf der Biberverordnung nicht mittragen und lehnen ihn in der vorliegenden Form ab.
Die geplante Biberverordnung verstößt gegen fachliche, ökologische und rechtliche Mindeststandards. Sie schwächt den Schutzstatus einer streng geschützten Schlüsselart, gefährdet die Gewässerökologie Baden-Württembergs, ignoriert die Expertise des Ehrenamts und fördert keinesfalls die Akzeptanz des Bibers.
Nur ein wissenschaftsbasiertes, kooperatives und ökologisch integriertes Bibermanagement kann den Anforderungen von FFH-Richtlinie, WRRL, Wiederherstellungsverordnung, Biotopverbund und Landesnaturschutz gerecht werden.

Ein Biber klettert über einen Biberdamm - Foto von Michael Gerlach
Unsere Begründung
- Fehlende Rechtskonformität hinsichtlich des strengen Schutzstatus
- Unklare Rechtsbegriffe, fehlende Standards und fachliche Widersprüche
- Tierschutzrechtlich problematische Entnahmezeit und inakzeptable Methoden
- Weitreichende Eingriffe ohne Beteiligung von Fachleuten
- Fehlende ökologische Bewertung der vorgesehenen Maßnahmen
- Konfliktmanagement funktioniert nicht über Entnahmen
Lesen Sie hier unsere komplette Stellungnahme mit Begründung und Forderung:
