Neuigkeiten
Eigene Pressemitteilung vom 06.08.2026
Biber sind unverzichtbare Partner im Klimaschutz
Fließgewässer fallen trocken, die Ernte vertrocknet auf den Feldern, Menschen sterben aufgrund der anhaltenden Hitze und die Landesregierung will prüfen, ob der Biber ins Jagdrecht übernommen wird. Das Netzwerk Biberschutz Baden-Württemberg erteilt derartigen Gedankenspielen eine klare Absage. Der Biber als Ökosystemdienstleister und Katalysator der Artenvielfalt ist in der Klima- und Biodiversitätskrise viel zu bedeutsam, um ihn zum Abschuss freizugeben.
Wo aktuell Biber leben, ist die Landschaft noch grün, herrscht kein Wassermangel und es pulsiert das Leben trotz aller Rekordwerte bei Temperaturen und Niederschlagsdefiziten.
Landwirte in Franken fordern angesichts der anhaltenden Trockenheit die Anlage von Schwammlandschaften, also Flächen, die Wasser wie einen großen Schwamm aufnehmen, es speichern und in trockenen Phasen zeitverzögert wieder abgeben.
Angelvereine stauen künstlich Gewässerläufe auf, um ein dramatisches Fischsterben zu verhindern. Der Landesfischereiverband Südbaden e.V. sieht im Biber einen Verbündeten im Aufbau von Schwammlandschaften.
Der Verband der Wasserbauingenieure spricht sich aktuell dafür aus, Biberaktivitäten zu dulden und sogar zu fördern. Der Biber als „Wasserbauingenieur der Natur“ soll gemäß dem Prinzip „Working with Nature“ in Planungen einbezogen werden. Dies oft kostenneutral und mit großer ökologischer Wertsteigerung.
Während also die vom Biber betroffenen Bevölkerungsgruppen die Zeichen der Zeit erkannt haben, will die Landesregierung die Aufnahme des Bibers ins Jagdrecht prüfen. Dies widerspricht diametral dem Gebot der Stunde und allen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Biber kann den Klimawandel nicht aufhalten, aber er kann maßgeblich dazu beitragen, Wasser in der Landschaft zu halten, Hochwasserabflüsse zu dämpfen, Grundwasser anzureichern und CO2 im Boden zu speichern.
Das Netzwerk Biberschutz Baden-Württemberg fordert deshalb die Landesregierung auf:
- das Urteil des VGH zu akzeptieren und auf eine Biber-Verordnung zu verzichten
- die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung zur Aufnahme des Bibers in JWMG zu streichen,
stattdessen aber - Biberleistungen bei allen wasserbaulichen Planungen verpflichtend zu berücksichtigen,
- den Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen zum Gewässerrandstreifen, d.h. keine Ackernutzung im 5 m-Streifen ab Gewässeroberkante,
- die Aufnahme von „Gewässerentwicklungskorridoren unter Bibereinfluss“ in die Ökokontoverordnung Baden-Württembergs,
- eine verpflichtende Fortbildung für alle Mitarbeitende der Wasserbehörden zu Ökosystemleistungen des Bibers und zu modernen, technischen Maßnahmen, um Infrastruktur bibersicher zu halten,
- nachweislich existenzbedrohende Biberschäden in der Landwirtschaft unkompliziert und angemessen zu entschädigen,
- Stärkung des Ehrenamts für ein qualifiziertes Monitoring und Prävention
Ein großer Erfolg: Naturschutz-Initivative war vor dem VGH erfolgreich – Biberverordnung ist außer Kraft
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Biberverordnung auf Antrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) mit Beschluss vom 17.06.2026 außer Kraft gesetzt.
Genauso wie beim Wolf Hornisgrinde im Nordschwarzwald war die Naturschutzinitiative e.V. (NI) der einzige anerkannte Verband, der gegen die „Biberverordnung“ beim VGH in Baden-Württemberg geklagt hatte. Bei derart schweren Verstößen gegen nationalen und europäischen Natur- und Artenschutz helfen weder Petitionen noch Schreiben, sondern nur eine Klage.
„Der Biber ist eine nach nationalem und dem EU-Recht streng geschützte Art und wird in der FFH-Richtlinie im Anhang IV geführt. Als solche wird er auch durch die Zugriffsverbote in § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geschützt. Wir begrüßen den Beschluss des Gerichtes, da die Biberschutzverordnung in Baden-Württemberg weder den strengen nationalen Schutzstatus noch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes beachtet. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) wird sich auch weiterhin für den Schutz aller Wildtiere einsetzen. Wir fordern die zuständigen verantwortlichen Entscheidungsträger in Ministerien und Behörden auf, sich an Recht und Gesetz zu halten und das Recht auf Leben von allen Mitgeschöpfen zu beachten“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI von Baden-Württemberg.
Aus der Pressemitteilung des VGH in Mannheim vom 25.06.2026:
„Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die öffentliche Stelle, die über eine Ausnahme von dem naturschutzrechtlichen Zugriffsverbot entscheide, die Beweislast für das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen trage. Die Ausnahme müsse auf eine konkrete Situation mit ihren besonderen Anforderungen bezogen sein. Die zuständigen nationalen Behörden müssten zudem nachweisen, dass es insbesondere unter Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse sowie der Umstände des konkreten Falls keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gebe. Diese strengen Anforderungen gelten auch, wenn die Ausnahmen – wie hier – allgemein durch eine Rechtsverordnung zugelassen werden. Die Biberschutzverordnung genüge diesen Vorgaben nicht. Sie führe im Gegenteil dazu, dass vor der Durchführung einer konkreten Vergrämungsmaßnahme keine präventive Kontrolle mehr stattfinde.“
Biber-Petition: über 14.000 Unterschriften gegen das Töten von Bibern wurden gesammelt!
Nachdem die Petition das nötige Quorum von 10.000 Stimmen deutlich übertroffen hat, muss sich der Petitionsausschuss des Landtags mit dem Thema befassen. Durch die Landtagswahl wird das voraussichtlich noch etwas dauern. Laut vorläufigem Plan sind die konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse für Ende Juni geplant. BUND und NABU appellieren an die künftige Landesregierung, das Thema dennoch nicht auf die lange Bank zu schieben. „Mehr als 14.300 Menschen haben mit ihrer Unterschrift ein starkes Zeichen für den Schutz des Bibers im Land gesetzt. Wenn die Landesregierung solche Möglichkeiten zur Beteiligung schafft, muss sie deren Ergebnisse auch ernst nehmen und in ihrer Politik berücksichtigen. Mit der Rücknahme der neuen Biberverordnung, einer Stärkung des funktionierenden Biber-Managements im Land und einem wissenschaftlich fundierten Umgang bei Konflikten mit Wildtieren wie Biber und Wolf sollte die Landesregierung jetzt ein ebenso klares Signal setzen, dass die Menschen im Land Gehör finden“, betonen die beiden Landesvorsitzenden.
Befürchtungen haben sich bestätigt: Neckar-Odenwald-Kreis als biberfreie Zone
Im Neckar-Odenwald-Kreis wurde nun eine Allgemeinverfügung erlassen.
Gegen die Allgemeinverfügung des Neckar-Odenwald-Kreises haben BUND und NABU Widerspruch eingelegt und lassen das Vorgehen rechtlich prüfen. Die Verfügung ist somit erst einmal auf Eis gelegt.
Auch die ersten Biberberater im Neckar-Odenwald-Kreis sind zurück getreten: Biberberater aus Protest zurück getreten.
Naturschutzinitiative e.V. reicht Normenkontrollklage ein
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim einen Antrag auf Normenkontrolle zur neuen Biberverordnung (BiberVO) eingereicht. Zugleich wurde ein Antrag auf vorläufige Aussetzung des Vollzugs dieser Verordnung gestellt.
Wie stehen die Menschen in Baden-Württemberg zur Rückkehr des Bibers?
Knapp einen Monat vor der Landtagswahl zeigt eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von BUND und NABU: Drei Viertel aller Befragten (76 %) finden es gut, dass es nun auch in Baden-Württemberg seit einigen Jahren wieder deutlich mehr freilebende Biber gibt.
